NEU: Förderung für Güllevergärung in Biogasanlagen

Eines der erklärten Ziele der Bundesregierung ist es, die Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft zu senken.

Laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stellt die Biogastechnologie mit der anaeroben Vergärung und Nutzung des entstehenden Methangases aktuell die einzige technisch und wirtschaftlich etablierte Option zur Reduktion insbesondere der Methanemissionen bei der Wirtschaftsdüngerlagerung dar.

Daher hat das BMEL am 1. Februar 2022 das neue Förderprogramm „Richtlinie zur Förderung von Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern“ veröffentlicht. Mit der Richtlinie werden die Betreiber angehalten, mit ihrer neuen und/oder bestehenden Biogasanlage den Anteil Wirtschaftsdünger, also tierische Ausscheidungen wie Gülle, Jauche, Mist oder Hühnertrockenkot, im Sinne des Klimaschutzes erheblich zu erhöhen. Die Förderung ist Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050.

Wer hat Anspruch auf die Förderung?

Die neue Förderrichtlinie soll landwirtschaftliche Betriebe, die eine Biogasanlage betreiben und andere Biogasanlagenbetreiber bei Investitionen im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes zur Steigerung der Vergärung von Wirtschaftsdüngern unterstützen.

Welche Fördersätze gelten?

Die Förderhöhe ist auf maximal 200.000 Euro pro Unternehmen und Vorhaben begrenzt. Sie variiert in Abhängigkeit der Maßnahme und unter Berücksichtigung der Unternehmensgröße:

  • Gasdichte Abdeckungen von Lagern für Gärrückstände sind mit bis zu 40% der Investitionssumme förderfähig
  • Für alle anderen Maßnahmen:
    • Klein- und Kleinstunternehmen: bis zu 40% der förderfähigen Investitionssumme
    • Mittlere Unternehmen: bis zu 25% der förderfähigen Investitionssumme
    • Großunternehmen: bis zu 10% der förderfähigen Investitionssumme
    • unter bestimmte Voraussetzungen: +10% Förderbonus möglich  

Darüber hinaus:

  • Investitionsbegleitende Maßnahmen: bis zu 10% der Gesamtsumme
  • Sachkundige Begleitung: 80% der Kosten und bis max. 8.000€    

Was wird gefördert?

  • Gasdichte Abdeckung von Lagern für Gärrückstände, sofern keine rechtlichen Vorgaben zur gasdichten Abdeckung bestehen.
  • Umrüstung von bestehenden Anlagen mit dem Ziel der Erhöhung des Wirtschaftsdüngeranteils:
    • bisher 0-15 Masseprozent Einsatz an Wirtschaftsdünger: à Erhöhung auf 30 Masseprozent
    • bisher >15 Masseprozent Einsatz an Wirtschafsdünger: à Erhöhung um 15 Masseprozent
      • Förderung von Maschinen, Geräte und Anlagen zur Aufbereitung von Wirtschaftsdüngern
    • >30 Masseprozent an Wirtschaftsdünger und Gärreste  
      • Förderung des Bau von zusätzlichen Lagerbehältern, Maschinen, Geräte, Anlagen zur Sammlung und Annahme von Wirtschaftsdünger
  • Wirtschaftsdüngerspezifische Anlagenteile für Biogas-Neuanlagen, unter der Voraussetzung eines Wirtschaftsdüngeranteils von mindestens 80 Masseprozent der jährlichen Substratmenge. Die Förderung darf nicht durch das EEG ausgeschlossen sein.
  • Investitionsbegleitende Maßnahmen, wie Bauberatungen und die Betreuung von baulichen Investitionen, Vergabeleistungen, Durchführbarkeitsstudien oder Architektur- und Ingenieurleistungen.

Unsere Leistungen passend zur Förderrichtlinie

Grundsätzlich können wir Sie bei sämtlichen Maßnahmen die im Rahmen dieser BMEL Richtlinie gefördert werden unterstützen.

Auszug unseres Portfolios:

  • Optimierung von Pump- und Rührtechnik
  • Nachrüstung / Umbau von Rohrleitungen für Gas und Substrat nach WHG
  • Neu- und Ausbau von Gärrestlagern / Lagerbehältern
  • Nachrüstung der Sensorik nach AwSV, Tras120 und dem Stand der Sicherheitstechnik
  • Optimierung von Beschickungstechnik
  • Bauberatung und -betreuung

Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir den aktuellen Ist-Zustand Ihrer Anlage und erarbeiten Lösungen, die sich langfristig positiv auf die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage auswirken.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Anträge zur BMEL-Förderung dürfen ab sofort online über System easy-Online gestellt werden.

(Förderprogramm BMEL → Fördermaßnahme „FNR Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen zur Vergärung von Wirtschaftsdüngern“)

Zu beachtende Fristen:
  • Antragstellung für bauliche Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2023
  • Alle anderen Maßnahmen haben eine Frist bis zum 30. Juni 2024

Das komplette Förderrichtlinie finden Sie hier: Bundesanzeiger.pdf (fnr.de)

Sehr gut aufbereitete Informationen finden Sie auch bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR).

Hört sich das für Sie interessant an? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme via Email an sales.products@anaergia.com. Natürlich können Sie uns auch telefonisch erreichen: 08082 948400. Unser Kollege Thomas Braun freut sich auf einen baldigen Austausch mit Ihnen.