Eines der erklärten Ziele der Bundesregierung ist es, die Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft zu senken.
Laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stellt die Biogastechnologie mit der anaeroben Vergärung und Nutzung des entstehenden Methangases aktuell die einzige technisch und wirtschaftlich etablierte Option zur Reduktion insbesondere der Methanemissionen bei der Wirtschaftsdüngerlagerung dar.
Daher hat das BMEL am 1. Februar 2022 das neue Förderprogramm „Richtlinie zur Förderung von Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern“ veröffentlicht. Mit der Richtlinie werden die Betreiber angehalten, mit ihrer neuen und/oder bestehenden Biogasanlage den Anteil Wirtschaftsdünger, also tierische Ausscheidungen wie Gülle, Jauche, Mist oder Hühnertrockenkot, im Sinne des Klimaschutzes erheblich zu erhöhen. Die Förderung ist Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050.