Die Bauernmilliarde kommt

Die neue Düngeverordnung ist seit dem 1. Februar 2020 in Kraft und stellt viele landwirtschaftliche Betriebe vor erhebliche Herausforderungen. Das Einhalten der neuen Vorschriften ist in den allermeisten Fällen nicht durch guten Willen und kleine Umstellungen in den Betriebsabläufen zu erreichen, sondern erfordert umfassende Investitionen in neue Lagerkapazitäten für Gülle, neue Ausbringungstechnik oder Separations-Anlagen. Bislang sind das Kosten, die Sie und Ihr Betrieb komplett zu stemmen haben.

Am 10. Dezember hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner die neue Richtlinie zur Investitionsförderung im Rahmen des Investitions- und Zukunftsprogramms für die Landwirtschaft präsentiert. So heißt die Bauernmilliarde offiziell. Der agrarpolitische Sprecher der CDU / CSU, Albert Stegemann beschreibt den aktuellen Stand wie folgt: „Nachdem sich die Förderrichtlinie lange verzögert hatte begrüßen wir sehr, dass die Richtlinie zur Umsetzung des Zukunftsprogramms nun veröffentlicht wurde." Damit kann die Förderung, unter Beachtung der Förderungsvoraussetzungen und Vorgaben der Rentenbank, ab dem 11. Januar 2021 online beantragt werden. Stegemann weiter, "Die Schwerpunktsetzung der Bauernmilliarde liegt bei der Förderung von Techniken für emissionsarme Ausbringung und Lagerung von Gülle. Das soll unsere Landwirte gerade vor dem Hintergrund der neuen Düngeverordnung ein stückweit unterstützen."

Hier die Eckpunkte:

Aufteilung der Fördergelder im Förderzeitraum 2021 bis 2024

  • 816 Mio. Euro Investitionsmaßnahmen
  • 140 Mio. Euro Agrarumweltmaßnahmen
  • 24 Mio. Euro Innovationsförderung
  • 20 Mio. Euro Digitalisierung

Für 2021 sind insgesamt 207 Millionen Euro als Investitionszuschüsse vorgesehen. Gefördert werden sollen Investitionen in folgenden Bereichen, sofern sie jeweils über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen:

  • der Bau von abgedeckten Güllelagern mit einer Kapazitätserweiterung, die eine um 2 Monate verlängerte Lagerung ermöglicht
  • die Anschaffung von Technik für die exakte Ausbringung von Wirtschaftsdüngern und Pflanzenschutzmitteln sowie für die mechanische Unkrautbekämpfung
  • die Anschaffung von mobilen oder stationären Anlagen zur Gülleseparierung

Weitere 35 Millionen Euro sind für Agrarumweltmaßnahmen mit dem Schwerpunkt Insektenschutz vorgesehen sowie weitere 8 Millionen Euro für Digitalisierungs-Maßnahmen (Lösungen zur Verringerung der Nitratbelastung sowie für den zielgenauen Einsatz von Ressourcen).

Ab dem 11. Januar 2021 können also landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohnunternehmen und gewerbliche Maschinenringe, die in Technik zur Gülleaufbereitung und Gülleausbringung investieren möchten, einen Investitionszuschuss von bis zu 40%, vermittelt über die Hausbanken, beantragen. Hier geht es zur Seite der Rentenbank, auf der die Anträge gestellt werden können und auf der auch ein ausführliches FAQ rund um die Bauernmilliarde verfügbar ist.

Das ist die ideale Gelegenheit in hochwertige Technik zu investieren, z.B. in unsere UTS Separatoren. Diese Filterschneckenpressen zeichnen sich neben hochwertigen Komponenten, wie einer voll gepanzerten Schnecke, separatem Presskopf für niedrigen Korbverschleiß, Antriebsadapter zum Schutz des Getriebes vor Feuchtigkeit und mechanischer Belastung, vor allem durch einen bemerkenswert niedrigem Verschleiß und langer Lebensdauer aus.

Mit Blick auf die nun anlaufende Förderung im Rahmen der Bauernmilliarde gilt heute noch mehr als sonst: Investitionen in Qualität zahlen sich immer aus.

Dürfen wir Sie unverbindlich beraten und Ihnen eine individuelle Separationslösung anbieten? Dann rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine Email:

Telefon: 02923 610940

Email: sales.products@anaergia.com